Der Bundesfreiwilligendienst

...ist ein Freiwilligendienst, als Ersatz des Zivildienstes, in dem sich der Freiwillige (männlich und/oder weiblich) beruflich orientieren und erproben, sowie praktisch tätig werden kann.

Er wird in der Regel von 16-bis 27-Jährigen abgeleistet. Auch über-27-Jährige können einen BFD antreten...

Dauer:

  • meistens 1 Jahr (ab 6 Monate möglich bzw. auf 18 Monate verlängerbar)
  • beginnt in der Regel am 01.09. und endet am 31.08. des Folgejahres
  • ein flexibler Einstieg ist jedoch ebenfalls möglich

Was erwartet Dich?

  • Du wirst in die laufende Arbeit Deiner Einsatzstelle einbezogen und bist ein vollwertiges Mitglied mit unterstützender Tätigkeit im Team
  • Du lernst in der Gruppe zu arbeiten, Du kannst dich ausprobieren und eigene Ideen umsetzen
  • Du wirst herausfinden, was Du kannst, indem Du Verantwortung übernimmst, wichtige Erfahrungen sammelst und neue Kontakte knüpfst

Und was bringt's?

  • Berufsorientierung: also Ausbildungs-, Studien- und Berufsvorbereitung (somit erlangst Du bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt)
  • Anrechnung von zwei Wartesemestern bzw. die Möglichkeit der Anerkennung als Vorpraktikum
  • Du kannst nach der Schule etwas Praktisches tun und durch neue Erfahrungen dazulernen

Was bekommst Du?

  • monatlich mind. 350 Euro Taschengeld
  • Übernahme der Sozialversichungsbeiträge
  • Anrecht auf Kindergeld und Waisenrente
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme
  • zwischen 25 und 27 Tage Jahresurlaub
  • 25 Bildungstage

Was sind die Einsatzfelder?

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz)

  • BFDG vom 28.04.2011 veröffentlich im Bundesgesetzblatt vom 02.05.2011